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   LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01   

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https://dejure.org/2006,21521
LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01 (https://dejure.org/2006,21521)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01 (https://dejure.org/2006,21521)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - L 1 RJ 92/01 (https://dejure.org/2006,21521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Bestimmung des bisherigen Berufs des Klägers; Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Einordnung eines bestimmten Berufes nach dem Mehrstufenschema; Zuordnung zur Lohngruppe nach der Art der Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ Höchste ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, siehe etwa 9. Dezember 1997 - 8 RKn 26/96, SozR3-2960 § 46 Nr. 4 m.w.N.).

    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe, nämlich in diejenigen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. BSG 9. Dezember 1997, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01

    Berufsunfähigkeit - Kraftwagenführer im Straßenpostdienst - Berufsschutz -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Des Weiteren nimmt die Beklagte Bezug auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 4. Juni 2003 (L 1 RJ 119/01) und vom 3. März 2004 (L 1 RJ 6/02).

    Für die Beantwortung der Frage, wie einerseits die bisherige Berufstätigkeit des Versicherten qualitativ zu bewerten ist, und andererseits Berufstätigkeiten, die der Versicherte nach seinen gesundheitlichen Leistungsvermögen noch ausüben kann, zu beurteilen sind, hat das Bundessozialgericht aufgrund seiner Beobachtungen der tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt ein Mehrstufenschema entwickelt, das auch der erkennende Senat seiner Einschätzung in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urt. vom 4. Juni 2003, L 1 RJ 119/01, Breithaupt 2004, 38-41) zugrunde legt.

  • LSG Hamburg, 03.03.2004 - L 1 RJ 6/02

    Berufsunfähigkeit - Briefzusteller - tarifliche Eingruppierung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Des Weiteren nimmt die Beklagte Bezug auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 4. Juni 2003 (L 1 RJ 119/01) und vom 3. März 2004 (L 1 RJ 6/02).

    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. März 2004 (L 1 RJ 6/02, juris) steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Diese Eingruppierung ist für die Bewertung des bisherigen Berufs innerhalb des Mehrstufenschemas nur dann nicht maßgebend, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (vgl. BSG 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 , SozR3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Nur diese kann den Wert widerspiegeln, den die zuletzt verrichtete Tätigkeit für den Betrieb hatte (BSG 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96, SozR3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Es kommt nicht allein auf die absolvierte förmliche Berufsausbildung an, sondern auf das Gesamtbild, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale umschrieben wird (BSG 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91, SozR3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 13/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Beurteilungsmaßstab des

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Demgemäß lässt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der in ihr aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, in der Regel den Schluss zu, dass diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (BSG 22. Juli 1992 - 13 RJ 13/91, Juris).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01
    Maßgebend für die Prüfung der Tätigkeit des bisherigen Berufs ist die Fassung des Tarifvertrages, die im Zeitpunkt der Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung des bzw. der Versicherten gegolten hat, und innerhalb dieses Tarifvertrages die Vergütungsgruppe, in die der Versicherte eingruppiert werden müsste, wenn er - ohne Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten - zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit aufgenommen hätte (BSG 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96, Juris).
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